W enn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
«إنْ نَطَحَ ثَوْرٌ امْرأةً أوْ رَجُلاً وَماتَ، يُرْجَمُ الثَّورُ وَلا يُؤكَلُ لَحمُهُ، وَأمّا مالِكُ الثَّورِ فَيَكُونُ بَرِيئاً.
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