« إنْ تَزَوَّجَ رَجُلٌ بِأُختِهِ غَيْرِ الشَّقِيقَةِ، ابْنَةِ أبِيهِ أوِ ابْنَةِ أُمِّهِ، فَعاشَرَها وَعاشَرَتْهُ، فَهَذا عارٌ. يَنبَغِي عَزلُهُما مِنْ شَعبِهِما أمامَ عائِلَتَيهِما. قَدْ عاشَرَ أُختَهُ، فَيَنبَغِي أنْ يُعاقَبَ عَلَى خَطِيَّتِهِ.
Wenn jemand seine Schwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und ihre Blöße schaut und sie wieder seine Blöße, das ist Blutschande. Die sollen ausgerottet werden vor den Leuten ihres Volks; denn er hat seiner Schwester Blöße aufgedeckt; er soll seine Missetat tragen.
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