F orty blows he may give him and no more, lest he should exceed this and beat him with many blows above these, and your brother be humiliated in your sight.
Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf daß nicht, so man mehr Schläge gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verächtlich vor deinen Augen sei.
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