ل َكِنْ إنْ غَدَرَ رَجُلٌ جارَهَ وَقَتَلَهُ بِمَكرٍ، يُمكِنُكَ أنْ تَأخُذَهُ وَتَقتُلَهُ حَتَّى لَوِ احْتَمَى بِمَذبَحِي.
Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte.
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